Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Indoorspielplatzes RUDIDU Reutlingen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Besucherinnen und Besuchern des Indoorspielplatzes RUDIDU Reutlingen und der Rudidu GmbH als Betreiberin.

Mit dem Betreten der Anlage erkennen alle Besucherinnen und Besucher diese AGB sowie die geltende Hausordnung an.


2. Zweck und Allgemeines

Die nachfolgenden Regeln dienen der Sicherheit aller Gäste, dem ordnungsgemäßen Betrieb der Spielanlagen sowie einem harmonischen Miteinander.

Es gilt stets die aktuelle Fassung der AGB, die an der Kasse aushängt und auf der Website des Betreibers abrufbar ist.

Öffnungszeiten und Eintrittspreise ergeben sich aus den jeweiligen Aushängen oder der Website.

Tiere dürfen nicht in den Indoorspielplatz mitgebracht werden.

Alle Spiel- und Freizeitbereiche dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und gemäß der jeweiligen Hinweisschilder benutzt werden.


3. Aufsicht und Betreuung

Die Aufsichts- und Betreuungspflicht liegt ausschließlich bei den begleitenden Erziehungsberechtigten oder sonstigen Aufsichtspersonen.

Kindern ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person gestattet.

Erwachsenen ist der Aufenthalt nur in Anwesenheit mindestens eines Kindes gestattet.

Ein Kind darf zu keiner Zeit unbeaufsichtigt allein auf einer Etage spielen.

Das Personal des RUDIDU Reutlingen übernimmt keine Aufsichtspflicht, auch wenn es Kontrollen durchführt oder Hinweise gibt.


4. Haftung

Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für selbstverschuldete Unfälle, Verletzungen infolge unsachgemäßer Nutzung oder Verlust persönlicher Gegenstände, ist ausgeschlossen.


5. Nutzung der Spielgeräte und Anlagen

Alle an den Geräten angebrachten Hinweisschilder, Regeln und Verbote sind verbindlich.

Die Nutzung der Spielgeräte ist auch unter 3 Jahren gestattet, sofern dem kein entsprechener Hinweis entgegenspricht.

Auf den Sprungkissen und ähnlichen Geräten sind Saltos, Sprünge über andere Personen oder riskante Kunststücke untersagt.

Eltern oder Aufsichtspersonen müssen die Kinder über die Regeln informieren und deren Einhaltung sicherstellen.

Der Aufenthalt im Außenbereich erfolgt auf eigene Gefahr.

Das Mitbringen eigener Spielgeräte, Fahrzeuge oder ähnlicher Gegenstände ist nicht erlaubt.

Alle Geräte dürfen nur in einwandfreiem Zustand genutzt werden.

Beschädigungen oder Unfälle sind umgehend dem Personal zu melden.

Schäden durch unsachgemäße Nutzung werden dem Verursacher oder dessen Aufsichtsperson in Rechnung gestellt.


6. Unfall- und Schadensmeldung

Jeder Unfall, jede Verletzung oder Sachbeschädigung – gleich welcher Art – ist sofort an der Kasse oder beim Personal zu melden. Die Vorfälle werden dort schriftlich dokumentiert.


7. Bekleidung und Sicherheit

Aus hygienischen Gründen müssen in allen Spielbereichen rutschfeste Socken oder Gymnastikschuhe getragen werden.

Das Spielen ohne Oberbekleidung oder Hose ist nicht gestattet.

Kleidung sollte bequem und sportlich sein; Reißverschlüsse, Knöpfe oder Metallteile können die Geräte beschädigen. •

Schmuckstücke, Ketten, Anhänger oder Kleidung mit Kordeln sind vor dem Spielen abzulegen, um Verletzungen zu vermeiden.


8. Speisen, Getränke, Rauchen und Alkohol

In unserer Gastronomie stehen ausreichend Speisen und Getränke zur Verfügung.

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht erlaubt – ausgenommen Babynahrung oder spezielle Allergikerprodukte nach vorheriger Absprache.

Kaugummikauen, Essen und Trinken in den Spielbereichen sind untersagt.

Essen und Trinken nur an den Tischen im ausgewiesenen Bereich.

Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot.

Das Mitbringen oder der Konsum von Alkohol ist nicht gestattet.

Fehlalarme oder Beschädigungen, die durch Missachtung dieser Regeln entstehen, können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.


9. Verhalten im Spielbereich

Rücksichtnahme, Fairness und ein freundlicher Umgangston sind selbstverständlich.

Körperliche oder verbale Übergriffe (z. B. Schlagen, Beißen, Kratzen) werden nicht geduldet.

Die Aufsichtspersonen sind verpflichtet, störendes oder gefährliches Verhalten zu unterbinden.


10. Verhaltensregeln

Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Der Rudidu Indoorspielplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dazu gehört, dass:

– intime Handlungen jeglicher Art untersagt sind,
– die Privatsphäre der anderen Gäste zu achten ist,
– jederzeit Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen ist.


11. Hausrecht

Um die Gäste und insbesondere Kinder zu schützen ist es dem Personal der Rudidu GmbH erlaubt bei schweren Verstössen gegen die AGBs vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Gäste aus den Räumlichkeiten zu verweisen.

Alle offenen Kosten, beispielsweise für den Eintritt, sind von der verwiesenen Person in diesem Fall zu begleichen.


12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Landesrechts Baden-Württemberg.


Wir wünschen allen Familien und Besucherinnen und Besuchern einen sicheren, fröhlichen und erlebnisreichen Aufenthalt im RUDIDU Reutlingen!

Stand: November

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